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LKW-Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2024

Für LKW, Omnibusse und sonstige Nutzfahrzeuge gelten auf Deutschlands Straßen andere Vorschriften als für PKW, sodass Abstandsvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verstöße gegen die StVO im LKW-Bußgeldkatalog gesondert geahndet werden. Bußgelder, Punkte und sonstige Sanktionen für LKW können Sie auf diesen Seiten nachlesen.

Bußgeldkatalog für LKW:

News von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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Unterwegs mit einem Transportfahrzeug? Welche besonderen Bußgelder drohen?

Zehntausende LKW, Omnibusse, Transporter und andere Nutzfahrzeuge rollen täglich über die Straßen in Deutschland – Tendenz steigend. Die Fahrzeugführer sehen sich dabei einer größeren Verantwortung und oftmals auch stressigeren Situationen ausgesetzt, zumal Vehikel dieser Größenordnung von anderen Verkehrsteilnehmern als störend wahrgenommen werden. Zugleich sind LKW und Co. auch ohne LKW-Tuning eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle, da Unfälle meist schwerwiegende Folgen haben können.

Lkw-Bußgeldkatalog: Welche Bußgelder drohen Lkw-Fahrern?
Lkw-Bußgeldkatalog: Welche Bußgelder drohen Lkw-Fahrern?

Damit Sie Ihre nächste Tour souverän meistern und schadlos das Ziel erreichen, liefert Ihnen unser Ratgeber zum Thema Bußgelder für Transportfahrzeuge wichtige Tipps und Informationen. Dabei klären wir nicht nur über die verschiedenen Typen von Nutzfahrzeugen auf, sondern versorgen Sie mit allem Wissenswerten zu Themenbereichen wie Lenk- und Ruhezeiten, Sicherheitsabstand oder Geschwindigkeitsüberschreitungen und zeigen darüber hinaus, wie Verstöße im jeweiligen Bußgeldkatalog geahndet werden.

Nutzfahrzeuge und Transporter: Definition, Formen und Klassifizierung

Im Vergleich zum Bußgeldkatalog für normale PKW gibt es beim Bußgeldkatalog für LKW, Transporter und andere Nutzfahrzeuge einige Unterschiede und Besonderheiten, die vor allem der größeren Bauweise dieser Fahrzeuge geschuldet sind. Zum besseren Verständnis werden wir Ihnen im Folgenden die Einsatzgebiete sowie die verschiedenen Formen von Nutzfahrzeugen aufzeigen.

Was sind Nutzfahrzeuge?

Unter einem Nutzfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug zu verstehen, welches dem gewerblichen Transport von Personen und Gütern dient, sprich Busse, LKW oder Transporter. Alternativ zur Bezeichnung Nutzfahrzeug trifft man – wenn auch seltener – auf die Bezeichnung Nutzkraftwagen. Neben den motorisierten Fahrzeugformen zählen dabei auch Auflieger oder Anhänger zur Kategorie der Nutzfahrzeuge. Wie für PKW gelten auch für Nutzfahrzeuge die Bußgelder und Strafen aus dem Bußgeldkatalog. LKW, Transporter oder Busse haben aber einen besonderen Bußgeldkatalog.

Die wichtigsten Lkw-Ratgeber 2024

Das Platooning ermöglicht es Lkw, den Sicherheitsabstand zu verringern.

Lkw müssen auf der Autobahn einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Meter zum Vordermann einhalten. Beim Platooning kann dieser Abstand jedoch verringert werden. Was es damit auf sich hat und welche Vorteile Platooning bringt, erfahren Sie hier! » Weiterlesen...

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Durch die Handwerkerregelung können Werkzeuge und andere Güter unter Umständen auch ohne Fahrtenschreiber transportiert werden.

Muss zum Beispiel eine Fahrerkarte dank der Handwerkerregelung von bestimmten Fahrern nicht mitgeführt werden? Existieren weitere Regelungen in deutschen und europäischen Gesetzestexten, von denen Handwerker unter Umständen befreit werden können? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema. » Weiterlesen...

Ein toter Winkel beim LKW kann ein großes Risiko für andere Fahrer darstellen.

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Lässt sich der Bremsweg von LKW berechnen? Erfahren Sie es im Ratgeber.

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AETR

Dank des AETR-Abkommens gelten bestimmte Vorschriften für Lkw-Fahrer nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU und darüber hinaus. Lesen Sie hier alles zur Verordnung. » Weiterlesen...

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Wo werden Nutzfahrzeuge eingesetzt?

Das Einsatzgebiet von Nutzfahrzeugen ist sehr breit gefächert, wobei sie primär im landwirtschaftlichen, gewerblichen und behördlichen Bereich eingesetzt werden. Auch Einsatzkräfte wie die Polizei und Feuerwehr sowie Organisationen wie beispielsweise das Technische Hilfswerk (THW) verfügen über spezielle Nutzfahrzeuge.

Damit Nutzfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können/dürfen, bedarf es laut der StVO einer nötigen Fahrzeugzulassung. Darüber hinaus gibt es auch einige wenige Sonderfälle, in denen Nutzfahrzeuge speziell für den Arbeitseinsatz konzipiert und entwickelt sind, die mit Hilfe eines Tiefladers an den jeweiligen Einsatzort befördert werden.

Welche Formen von Nutzfahrzeugen gibt es?

Verschiedene Arten von Nutzfahrzeugen aus dem LKW-Bußgeldkatalog
Verschiedene Arten von Nutzfahrzeugen haben z. T. eigene Tatbestände im LKW-Bußgeldkatalog – z. B. Lkw mit gefährlichen Gütern.

Die Familie der Nutzfahrzeuge, LKW und Transporter ist groß. Für die bessere Klassifizierung können verschiedene Herangehensweisen gewählt werden. Beispielsweise können die Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Größe und ihres zulässigen Gesamtgewichts unterschieden werden oder eben ihrem bestimmten bzw. vornehmlichen Einsatzzweck. Im Folgenden stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Typen hinsichtlich des Einsatzzweckes vor. Im Anschluss daran finden Sie Auszüge aus dem Bußgeldkatalog für LKW, Transporter, Omnibusse und weitere Nutz- und Transportfahrzeuge.

Nutzfahrzeuge zum Personentransport

Nutzfahrzeuge für den Personentransport (Busse) trifft man sowohl im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) als auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an. Darüber hinaus gibt es auch noch Nutzfahrzeuge zum Personentransport, die von privaten Personentransportunternehmen oder auch Gewerbebetrieben für die Verbringung von Arbeitskräften an einen bestimmten Einsatzort genutzt werden.

Als typische Beispiele für Nutzfahrzeuge zum Personentransport können Kleinbusse, Omnibusse oder Gelenkbusse aufgeführt werden.

Nutzfahrzeuge zur Lastenbeförderung

In der Fahrzeugklasse der Nutzfahrzeuge und Transporter für die Lastenbeförderung trifft man auf eine besonders große Zahl an Fahrzeugformen. Leichte Transportfahrzeuge werden beispielsweise privat beim Umzug oder für den Transport von Materialbedarf eines Handwerks- oder Malerbetriebs genutzt, aber auch beim Post- und Paket-Zustellbetrieb geht es nicht ohne diese Nutzfahrzeuge. Dem stehen spezielle Nutzfahrzeuge gegenüber, die für den Schwerlastverkehr vorgesehen und auf LKW-Basis aufgebaut sind. Außerdem gibt es noch spezielle Nutzfahrzeuge für den Transport von Flüssiggasen und Flüssigkeiten, die die Regeln des Güterverkehrsgesetzes einhalten müssen.

Als typische Beispiele für Nutzfahrzeuge zur Lastenbeförderung können Kastenwagen, Kleintransporter, Pritschenwagen, Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Autotransporter, Tankwagen oder Zugmaschinen aufgeführt werden.

Nutzfahrzeuge der Einsatzkräfte laut LKW-Bußgeldkatalog
Nutzfahrzeuge der Einsatzkräfte: Auch Ihnen können bei Verstößen laut LKW-Bußgeldkatalog Sanktionen drohen.

Nutzfahrzeuge für Einsatzkräfte

Einsatzkräfte wie die Polizei oder Feuerwehr oder aber auch der THW müssen ebenfalls über Nutzfahrzeuge verfügen, die in der Regel eine ganz spezielle Ausstattung/Ausrüstung an Bord haben.

Als typische Beispiele für Nutzfahrzeuge für Einsatzkräfte können Mannschaftstransportwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen, Notarztwagen, Krankentransportfahrzeuge oder Gerätewagen des THW aufgeführt werden.

Weitere Arten von Nutzfahrzeuge

Neben den genannten Formen und Typen verschiedener Nutzfahrzeuge gibt es noch weitere Vertreter, die man beispielsweise im Baugewerbe oder bei der Stadtreinigung findet.

Als typische Beispiele für weitere Arten von Nutzfahrzeuge können Fahrzeugkräne, Muldenkipper, Gabelstapler, Kehrmaschinen, Traktoren oder Pistenfahrzeuge aufgeführt werden.

Definition unterschiedlicher Transportfahrzeuge

Wie eben aufgezeigt, trifft man im Straßenverkehr auf eine Vielzahl verschiedener Transportfahrzeuge. Ob nun ein Omnibus für die Personenbeförderung oder verschiedene Nutzfahrzeuge für den Transport von Waren und Gütern. Um die verschiedenen Typen und Arten der Transportfahrzeuge besser voneinander zu trennen, können diese gemäß ihrer Maße und Gewichte klassifiziert und unterschieden werden. Beim LKW erfolgt die Unterteilung in aller Regel nach der zulässigen Gesamtmasse (zGM) bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG), der Anzahl ihrer Achsen und nach ihrer jeweiligen Zweckbestimmung. Demnach kann zwischen folgenden Transportern/LKWs unterschieden werden:

  • Kleinlaster/Kleintransporter und umgebaute PKW bis 3,5 Tonnen. Deren Nutzlast liegt zwischen 0,5 bis 1,5 Tonnen. In der StVO gibt es jedoch keine gesetzliche Definition. Lieferwagen/Kastenwagen gehören genau so zu den Kleintransportern wie Hochdachkombis.
  • Leichte LKW bis 7,5 Tonnen
  • Mittelschwere LKW bis 12 Tonnen
  • Schwere LKW als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 Tonnen (im Kombiverkehr bis 44 Tonnen, wobei die Achslast pro Achse von 11,5 Tonnen nicht überschritten werden darf)

Die Europäische Union hat für Transporter nationale Vorschriften verfasst, nach denen die Nutzfahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, dass sie im Straßenverkehr weder eine Gefahr oder Behinderung sowie Schädigung oder Belästigung darstellen. Für den grenzüberschreitenden Verkehr sind als Richtlinie folgende Abmessungen und Gesamtgewichte festgesetzt, die unbedingt zu beachten sind. Denn der Bußgeldkatalog LKW sieht bei Verstößen, wie z. B. bei Überladung, empfindliche Strafen vor. Einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ist es aber in ihrem nationalen Recht erlaubt, abweichende Regelungen für den innerstaatlichen Verkehr zuzulassen. In Deutschland werden die zulässigen Abmessungen und Gesamtgewichte von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt, die aber in Zukunft durch die Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung und Fahrzeug-Betriebs-Verordnung ersetzt werden soll.

Bestimmungen aus der StVZO und dem Bußgeldkatalog für LKW

Maximale Länge Transportfahrzeuge:

Bestimmungen der StVZO zum LKW-Bußgeldkatalog
Bestimmungen der StVZO zum LKW-Bußgeldkatalog regeln z. B. die Länge und Breite von Lkw.
  • 18,75 Meter beim Lastzug (LKW mit Anhänger)
  • 16,50 Meter beim Sattelkraftfahrzeug (KFZ mit einem Sattelanhänger bzw. Auflieger)

Maximale Breite:

  • 2,55 Meter gilt für alle Fahrzeuge, somit auch für LKW, Anhänger, Sattelauflieger, Omnibusse usw.
  • 2,60 Meter als größte Breite für die Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen

Maximale Höhe:

  • 4,00 Meter

Maximaler Abstand:

  • 12,00 Meter zwischen der Achse des Sattelzapfens und der hinteren Begrenzung des Sattelanhängers
  • 16,40 Meter zwischen dem vordersten äußeren Punkt der Ladefläche hinter der Fahrerkabine und dem hintersten äußeren Punkt des Anhängers des Fahrzeugs
  • 15,65 Meter zwischen dem vordersten äußeren Punkt der Ladefläche hinter der Fahrerkabine und dem hintersten äußersten Punkt des Anhängers des Fahrzeugs, abzüglich der nutzbare Fläche. Unter nutzbarer Fläche ist der Abstand zwischen der hinteren Begrenzung des Kraftfahrzeugs und der vorderen Begrenzung des Anhängers zu verstehen.

Auch zum vorausfahrenden Fahrzeug müssen Fahrer von Nutzfahrzeugen einen vorgeschriebenen Mindest- und Sicherheitsabstand einhalten. Der Bußgeldkatalog für LKW sieht bei der Missachtung des Abstands ein Bußgeld von 25 Euro bis 400 Euro vor. Auch Punkte kann es für dieses Vergehen geben. Dabei ist es jedoch irrelevant wie viele Minuten zu dicht aufgefahren wurde. Relevant ist hingegen die gefahrene Geschwindigkeit während des Verstoßes. Als Regel gilt: Je höher die Geschwindigkeit desto höher fällt auch die Strafe aus. Ein Fahrverbot droht jedoch nicht.

Höchstzulässiges/Zulässiges Gewicht:

  • 18,00 Tonnen bei zweiachsigen Anhängern
  • 25,00 Tonnen bei dreiachsigen Anhängern
  • 36,00 Tonnen bei vierachsigen Sattelkraftfahrzeugen oder Lastzügen
  • 40,00 Tonnen bei Fahrzeugkombinationen mit fünf oder sechs Achsen
  • 44,00 Tonen bei dreiachsigen Kraftfahrzeugen mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, welcher im kombinierten Verkehr einen ISO-Container von 40 Fuß transportiert

Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten sieht der Bußgeldkatalog LKW empfindliche Strafen vor. Die genauen Bußgelder liegen bei diesem Verstoß zwischen 10 Euro und 285 Euro. In allen Fällen der Überladung des Fahrzeugs muss außerdem sowohl der Fahrer als auch der Halter ein Bußgeld zahlen. Zusätzlich zum Bußgeld kann es für beide auch noch Punkte geben. Ein Fahrverbot wird jedoch nicht erteilt. Vor dem Fahrtantritt sollten Fahrer und Halter sich deshalb sicher sein, dass sie beim Beladen das zulässige Gesamtgewicht des LKW nicht überschritten haben.

Höchstzulässige Achslast:

  • 10,00 Tonnen bei Einzelachse ohne Antrieb
  • 11,50 Tonnen bei Antriebsachse

Mindest-Motorleistung:

  • Die Mindest-Motorleistung für Transportfahrzeuge (LKW und Kraftomnibusse), die nach dem 1. Januar 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt 6,8 PS (5,0 kw) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängerlast.
  • Die Mindest-Motorleistung für Transportfahrzeuge (LKW und Kraftomnibusse), die vor dem 31. Dezember 2000 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt 5,98 PS (4,4 kw) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

  • Zugelassene Geschwindigkeit innerorts: 50 km/h
  • Zugelassene Geschwindigkeit außerorts: 80 km/h (für Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t -7,5t), 60 km/h (für Nutzfahrzeuge über 7,5t sowie Fahrzeuge mit Anhänger)

Bei einem Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gibt es laut Bußgeldkatalog LKW selbstverständlich ebenfalls saftige Bußgelder. Die Spanne reicht hier von 70 Euro bis 680 Euro. Je nachdem um wie viel km/h die Geschwindigkeit überschritten wurde, erhöht sich das Bußgeld. Teilweise kommt es bei diesem Verstoß auch darauf an wie viele Minuten die Geschwindigkeitsüberschreitung dauerte. In der Regel haben LKW-Fahrer bei Missachtung der Höchstgeschwindigkeit auch Punkte und ab 26 km/h zu schnell auch ein Fahrverbot zu befürchten.

Bildnachweise: lassedesignen – © Fotolia.com (Headerbild), lassedesignen – © Fotolia.com (Vorschaubild), Jaroslav Pachý Sr. – © Fotolia.com, lagereek – © istockphoto.com, Bim – © istockphoto.com, Marco2811 – © Fotolia.com

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LKW-Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2024
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Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.


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