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Fahrerkarte verloren: Was muss beim Verlust beachtet werden?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Verlust der Fahrerkarte

Geht die Fahrerkarte verloren, sind Lenk- capund Ruhezeiten nur schwer nachzuvollziehen.
Geht die Fahrerkarte verloren, sind Lenk- capund Ruhezeiten nur schwer nachzuvollziehen.

Die Fahrerkarte ist ein Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von LKW-Fahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Sie ist mit einem Speicherchip versehen, auf dem elektronisch personenbezogene Daten sowie Tätigkeitsdaten zu Lenk- und Ruhezeiten erfasst werden. Dies sind die Daten des Zeitraums, in dem gefahren oder pausiert wurde.

Da es gesetzliche Vorgaben zu den Lenk-und Ruhezeiten gibt, ist es wichtig, die Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber stets bei sich zu führen, um bei einer Kontrolle einen Nachweis erbringen zu können. Auch wenn die Fahrerkarte ihre Gültigkeit verliert, muss sich der LKW-Führer um eine Verlängerung kümmern, damit er ohne Unterbrechung seinen Dienst weiterführen kann. Ansonsten drohen ihm und gegebenenfalls seinem Arbeitgeber Sanktionen.

Durch das Auslesen der Karte wird überprüft, ob der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten hat. Jeder Kraftfahrer ist verpflichtet, eine Fahrerkarte während der Fahrt in den digitalen Tachographen einzustecken. Doch was ist, wenn die LKW-Fahrerkarte verloren geht? Wird eine neue ausgestellt? Und darf während der Wartezeit weiter gefahren werden?

FAQ: Fahrerkarte verloren

Was ist beim Verlust der Fahrerkarte zu unternehmen?

Den Verlust der Fahrerkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen bei der Ausstellungsbehörde melden und dort einen Antrag für eine Ersatzkarte stellen.

Darf ich nach dem Verlust der Fahrerkarte noch weiterfahren?

Haben Sie die Fahrerkarte verloren, dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte fahren. Während dieser Zeit muss die Dokumentation der Tätigkeiten manuell erfolgen.

Was ist bei einem Diebstahl zu beachten?

Wurde die Fahrerkarte geklaut, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen. Denn eine neue Fahrerkarte können Sie nur beantragen, wenn eine polizeiliche Meldung vorliegt.

Fahrerkarte verloren: Was nun?

Geht die Fahrerkarte verloren, muss der Fahrer innerhalb einer Woche eine neue beantragen und den Verlust melden. Der Antrag auf Ersatz der Karte wird bei der zuständigen Ausgabestelle beziehungsweise Behörde gestellt. Ist die Fahrerkarte verloren, muss ein Ausdruck vor und nach jeder Fahrt aus dem Massenspeicher erstellt werden. Auf diesem sind bestimmte Angaben zur Person und zu den Zeitgruppen, die das digitale Kontrollgerät aufgezeichnet hat, einzutragen:

Bei Verlust der Fahrerkarte muss innerhalb einer Woche eine neue beantragt werden.
Bei Verlust der Fahrerkarte muss innerhalb einer Woche eine neue beantragt werden.
  • Name und Vorname des Fahrers
  • Nummer der Fahrerkarte oder vom Führerschein
  • Unterschrift
  • Zeiten, die vor oder nach der Fahrt angefallen sind, z.B. Ruhezeit, Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit

Diese Ausdrucke müssen vom Fahrer mit großer Sorgfalt geführt und behandelt werden. Zunächst müssen sie die nachweispflichtigen 28 Tage mitgeführt werden. Anschließend werden sie vom Arbeitgeber für ein Jahr archiviert. Das gleiche Vorgehen ergibt sich auch, wenn die Fahrerkarte aufgrund von Diebstahl abhanden gekommen ist. Zusätzlich erfolgt dann aber auch eine Anzeige bei der Polizei.

Wenn die Fahrerkarte verloren geht: Welche Kosten fallen an?

Die erstmaligen Kosten für eine Fahrerkarte variieren je nach Bundesland, belaufen sich aber in der Regel auf etwa 34 bis 41 Euro. Soll eine Ersatzkarte ausgestellt werden, z.B. bei Verlust des Originals, können die Kosten auch das Doppelte betragen. Gleichzeitig muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass die Fahrerkarte mitsamt Chip wirklich verloren wurde. Die Gebühren für die Ausstellung einer Fahrerkarte müssen vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, es sei denn, eine Gebührenübernahme ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen.

Geht die Fahrerkarte verloren, fallen erneute Kosten an.
Geht die Fahrerkarte verloren, fallen erneute Kosten an.

Innerhalb der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht der Bußgeldkatalog verschiedene Strafen in Bezug auf das Fahren ohne Fahrerkarte vor. Wurden im Falle des Verlustes, des Diebstahls oder einer Fehlfunktion der Karte oben genannte Ausdrucke und Eintragungen nicht getätigt, fallen unterschiedliche Bußgelder an. Wenn eine Kontrolle dadurch erschwert wird, beträgt das Bußgeld 75 Euro und wenn die Kontrolle nicht möglich ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro gerechnet werden.

Ich habe die Fahrerkarte verloren: Wie lange darf ich weiter fahren?

Geht die Karte eines LKW-Führers verloren, darf dieser die Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen. Im Falle, dass das Fahrzeug zum Standort des Unternehmens zurückgeführt werden muss, sind auch etwas längere Zeiträume möglich.

Dazu muss der Fahrer aber nachweisen können, dass es nicht möglich war, die Karte während dieser Zeit vorzulegen oder zu benutzen. Innerhalb eines gewissen Zeitraums ist es also möglich, zu fahren, auch wenn die Fahrerkarte verloren ging. Wird der gewährte Zeitraum von 15 Tagen aber ohne Berechtigung überschritten, droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Wenn in Bezug auf die Fahrerkarte kein Verlust vorliegt, sondern ihre Gültigkeit abgelaufen ist, darf unter keinen Umständen weiter gefahren werden. Die Ungültigkeit kann jederzeit über das Kraftfahrt-Bundesamt nachgewiesen werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Marco T
    Am 1. November 2023 um 9:06

    Ich habe meine fahrerkarte verloren und habe demnächst einen Termin in der Führerscheinstelle zur neuerteilung
    Muss ich ein Schriftstück mitführen das eine neue bestellt ist

  2. Katrin
    Am 16. Juli 2022 um 20:46

    Guten Tag,

    ich habe meine Fahrerkarte verloren und dies gemeldet. Einen Termin zur Beantragung erhielt ich erst nach 14 Tagen. Ich finde das nicht gut geregelt, denn so kann ich mich nicht an die Gesetze halten, ohne dass mein Arbeitgeber auf meine Mitarbeit zwischenzeitlich verzichtet.

    Eben ist sie von einer ehrlichen Bürgerin gefunden und bei mir abgegeben worden, aber ich finde nirgends Informationen darüber, ob ich diese wieder aktivieren lassen kann. Auch das ist wenig erfreulich, wenn auch mit Beharrlichkeit und Telefonaten während der Arbeitszeit lösbar…

  3. Jürgen S.
    Am 31. August 2020 um 18:26

    Hallo,
    bei mir ist der Geldbeutel gestohlen worden, da war Führerschein und Fahrerkarte drin. Wurde auch zur Anzeige gebracht. Doch zum beantragten einer neuen Fahrerkarte brauche ich einen richtigen Führerschein (Ersatzführerschein wird nicht akzeptiert).Doch das braucht auch seine Zeit (Corona).Was ist zu tun, wenn die 15 tägige Frist überschritten wird??
    Gruß Jürgen

  4. Matthias N.
    Am 12. Januar 2019 um 22:24

    Hallo ,

    Ich hatte meine Fahrerkarte vor langer zeit verloren und auch gemeldet.
    Nun ist die Karte woanders wieder aufgetaucht und auch benutzt worden.
    Jetzt habe ich ein Ermittlungsverfahren an der Backe.
    Mit was mus ich jetzt Rechnen?
    Bin mir eigendlich keiner schuld bewusst.

  5. Andreas A.
    Am 19. November 2018 um 11:26

    Hallo zusammen Wollte heute morgen meine Fahrerkarte stecken Aber der Kartenschreiber spuckt Sie immer wieder aus.Sie ist nicht abgelaufen und würde Freitag ausgelesen.Was könnte da los sein?

  6. Stephan B.
    Am 27. Januar 2018 um 11:33

    Wie wird verfahren beziehungsweise was passiert wenn ein Fahrer seine Fahrerkarte verloren hat, er aber diese Fahrerkarte nicht braucht, weil er nur Fahrzeuge mit Tachoscheibe fährt….?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 8:53

      Hallo Stephan,

      auch dann muss in der Regel eine Fahrerkarte mitgeführt werden. Bei Verlust sollte also eine neue Fahrerkarte zu beantragen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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