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Gigaliner – Die Riesen-LKW sind bereits Teil des Straßenverkehrs

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

LKW mit Überlänge: Die Zukunft auf den Straßen?

Gigaliner dürfen in Deutschland seit 2017 regulär am Straßenverkehr teilnehmen.
Gigaliner dürfen in Deutschland seit 2017 regulär am Straßenverkehr teilnehmen.

Immer mehr Güterverkehr verlagert sich auf die Straße. Waren müssen schnell, effizient und kostengünstig transportiert werden. Sogenannte Gigaliner stellen daher für viele Transportunternehmen und Firmen eine annehmbare Lösung dar.

Doch bereits jetzt werden große LKW mit ihren Anhängern von Autofahrern oft argwöhnisch beäugt. Aufgrund ihrer Masse und Größe und der Tatsache, dass Berufskraftfahrer bekanntermaßen unter einem hohen Druck stehen, sehen viele Verkehrsteilnehmer LKW als Risikofaktor an. Welche Auswirkungen würden dann noch größere und längere Gespanne auf den Verkehr und auf die Verkehrssicherheit haben?

Überlange Gespanne wurden auch in Deutschland bereits getestet und gehören mittlerweile auf bestimmten Strecken zum alltäglichen Straßenbild. Doch was genau sind eigentlich Gigaliner-LKW und welche Standards müssen sie erfüllen? Wie sich ein herkömmlicher LKW von einem Gigaliner unterscheidet und ob diese Gespanne ökonomisch überhaupt sinnvoll sind, wird im nachfolgenden Ratgeber näher betrachtet und erläutert.

FAQ: Gigaliner

Was genau ist unter dem Begriff Gigaliner zu verstehen?

Hierbei handelt es sich um einen langen LKW mit einer Länge von bis zu 25,25 m, der in Deutschland ein Gewicht von bis zu 40 bzw. 44 Tonnen haben kann.

Ist der Einsatz von Gigalinern gesetzlich geregelt?

Die EG-Richtlinie 96/53/EG bestimmt, dass Staat selbst entscheiden, ob sie die Gigaliner auf der Straße erlauben. In Deutschland regelt die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) den Einsatz von Gigalinern. Mehr zu den Vorgaben können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Fahren Gigaliner in Deutschland?

Gigaliner dürfen seit dem 1. Januar 2017 bestimmten Strecken in Deutschland befahren. Weitere Informationen zu den befahrbaren Streckennetz finden Sie hier.

Eurocombi – Eine andere Bezeichnung für Lang-LKW

Mit dem Begriff Eurocombi wird seit den 1970er Jahren ein überlanger Lastkraftwagen bezeichnet. Da diese zu der Zeit vorwiegend in Skandinavien unterwegs waren, hat sich der Begriff dort für diese Art von LKW durchgesetzt.

Seit dem Gigaliner-Feldversuch in Deutschland, mit der Beteiligung einiger Fahrzeughersteller, ist dieser Begriff hier in den Alltagsgebrauch übergegangen. Auch der Terminus Lang-LKW wird für diese Fahrzeugkombination verwendet.

Solch ein Gigaliner kann eine Länge von bis zu 25,25 m erreichen und ein Gewicht von bis zu 60 Tonnen aufweisen. Im bundesweiten Lang-LKW-Feldversuch wurde jedoch ein Gesamtgewicht von 40 bzw. 44 Tonnen veranschlagt.

Nach der EG-Richtlinie 96/53/EG ist es den Staaten der Europäischen Union freigestellt, diese Fahrzeugkombinationen zu erlauben. Das EU-Parlament hat nur die Freigabe in den einzelnen Länder geregelt und sich gegen die Zulassung der Gigaliner im grenzüberschreitenden Verkehr ausgesprochen.

Daher sind Gigaliner in einigen Staaten, wie Finnland und Schweden, bereits für den Straßenverkehr zugelassen. In anderen werden weiterhin Untersuchungen und Versuche durchgeführt.

Verschiedene Varianten der Riesen-LKW

Sogenannte Riesen-LKW können wesentlich mehr Ladung transportieren.
Sogenannte Riesen-LKW können wesentlich mehr Ladung transportieren.

Ein Gigaliner besteht meist auch nicht nur aus einer Zugmaschine und deren Auflieger, sondern aus weiteren Anhängern, die kombiniert die Überlänge ergeben. In Europa sind hautsächlich acht verschiedene Kombinationen aus Zugmaschine, Auflieger und Anhänger in Nutzung.

Nachfolgend werden diese verschiedenen Versionen kurz betrachtet und erklärt:

  • Motorwagen mit Dolly und Sattelauflieger: – auch als A-Train bezeichnet, am häufigsten genutzte Variante; Motorwagen mit festem Aufbau, an den ein Sattelauflieger mit Tandem- oder Doppelachs-Dolly gehängt wird; der Anhänger ist das längste Element
  • Sattelzug mit Tandem-Anhänger: – besteht aus drei Elementen mit Sattelzugmaschine, Auflieger und einem Tandem-Anhänger mit starrer Deichsel
  • Motowagen mit zwei Tandem-Anhängern: – an einen Motorwagen mit drei Achsen werden zwei Doppelachs- oder Tandem-Anhänger gehängt
  • Sattelzug mit zwei Aufliegern: – auch B-Train genannt; an die Zugmaschine werden zwei Sattelauflieger angehängt; meist nur in Skandinavien oder in Hafengebieten eingesetzt
  • Motorwagen mit Sattelauflieger: – seltene Variante; Motorwagen ist auf vier Achsen verlängert und mit Sattelauflieger kombiniert
  • LKW-Gliederzug: – Motorwagen und dreiachsiger Anhänger, wobei beide Elemente die gleiche Länge aufweisen
  • Motorwagen und Dreiachsanhänger: – vierachsiger längerer Motorwagen wird mit einem dreiachsigen Anhänger kombiniert
  • Auflieger mit einem dreiachsigen Anhänger: – Sattelzugmaschine mit Auflieger und einem dreiachsigen Drehschemelanhänger

All diese Versionen von einem Gigaliner werden in verschiedenen Feldversuchen getestet oder sind, wie bereits beschrieben, in einigen EU-Staaten für den Straßenverkehr zugelassen.

Gigaliner in Deutschland: Maße, Gewicht und Fahrerfahrung spielen eine Rolle

Gigaliner: Ihre Länge ist auf 25,25 Meter beschränkt.
Gigaliner: Ihre Länge ist auf 25,25 Meter beschränkt.

Nach Vorschrift der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind in Deutschland nur LKW mit einer Länge von 18.75 Metern und einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen.

Alles was darüber hinausgeht, bedarf einer Sondergenehmigung und muss für die zu befahrende Strecke angemeldet werden. Spezial- und Schwertransporte sind hier die allgemeinhin bekannten Beispiele.

Diese Begrenzungen sind auch EU-weit einheitlich geregelt. Die neuen Gigaliner gehen über diese Beschränkungen deutlich hinaus. Die Zulassung dieser wird von jedem einzelnen Staat selbst geregelt.

In Deutschland war es seit 2005, im Rahmen eines Feldversuchs, möglich, den Betrieb der Eurocombis anzumelden und für bestimmte Strecken eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Das Befahren nicht genehmigter Strecken war jedoch untersagt.

Im Rahmen dieses Feldversuchs war Folgendes zu beachten: Jedes Bundesland erteilte diese Sondergenehmigungen nach § 70 StVZO und § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei den ausgewiesenen und genehmigten Routen handelte es sich meist um kurze, zwischen Produktion und Weiterverarbeitung oder Versand gelegene Strecken.

Kraftfahrer, die einen solchen Lang-LKW fahren sollten, mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Fahrer musste mindestens fünf Jahre Erfahrung mit einem normalen LKW aufweisen und zudem mindestens fünf Jahre lang Erfahrungen im Güter-/Werksverkehr gesammelt haben. Viele Unternehmen verlangten darüber hinaus Unfallfreiheit und eine einwandfreie “Vita” im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus musste sich ein Fahrer beim Fahren an die vorgeschriebene Strecke halten, durfte diese nicht verlassen und auch mit dem Gigaliner andere Verkehrsteilnehmer nicht überholen.

In Deutschland dürfen Gigaliner zwar eine Länge von 25,25 Meter erreichen, das Gesamtgewicht darf jedoch 44 Tonnen und teilweise auch 40 Tonnen nicht überschreiten. Somit wiegen die bundesweit getesteten Lang-LKW nicht mehr als die herkömmlichen Gespanne. Meist werden daher Güter transportiert die viel Platz benötigen, jedoch wenig wiegen.

Dennoch musste auch hier immer auf die Vorschriften bezüglich des zugelassenen Gesamtgewichtes, der Ladung und Ladungssicherung geachtet werden.

Erfahrungen aus den Feldversuchen

Wer einen Gigaliner fahren möchte, benötigt ausreichend Erfahrung im LKW-Verkehr.
Wer einen Gigaliner fahren möchte, benötigt ausreichend Erfahrung im LKW-Verkehr.

Feldversuche zu Gewicht und Länge der Gigaliner gab es in Deutschland in verschiedenen Bundesländern bereits seit 2005. Im Jahr 2007 wurde von der Politik zunächst entschieden, Gigaliner nicht für den Verkehr zuzulassen.

Seit 2012 wurden jedoch erneut Versuche und Untersuchungen zu Gigalinern im Straßenverkehr durchgeführt, die Ende 2016 abgeschlossen wurden. Das Fahren mit den Lang-LKW war bis zu diesem Zeutpunkt über die zuvor genannten Ausnahmegenehmigungen jedoch nur in einzelnen Bundesländern gestattet.

Nachfolgend findet sich eine Übersicht der Bundesländer, die am Feldversuch teilnahmen und Gigaliner für bestimmte Strecken zuließen: Bayern, Hessen, Niedersachen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und mit Einschränkungen auch Hamburg.

In allen anderen Bundesländern wurden Sondergenehmigungen für die überlangen LKW nur in einzelnen Ausnahmefällen erteilt, jedoch nicht für alle Strecken. Im Rahmen des Feldversuchs konnten aber Durchfahrten der Gigaliner per Ausnahmeregelung stattfinden.

Es ließ sich aus Zwischenberichten erkennen, dass es auf den Teststrecken nicht zu mehr Unfällen aufgrund der Gigaliner gekommen ist. Auch ließ sich nach Prognosen eine Kraftstoffeinsparung von 15 bis 25 Prozent erzielen und somit auch eine Verringerungen der CO2-Belastung.

Seit 2017: Regelbetrieb der Gigaliner in Deutschland

Nicht alle Rastplätze in Deutschland sind für Gigaliner geeignet.
Nicht alle Rastplätze in Deutschland sind für Gigaliner geeignet.

Der fünfjährige Feldversuch endete 2016. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), welche diesen wissenschaftlich begleitete, stellte in ihrem Abschlussbericht hauptsächlich positive Ergebnisse vor. Aus diesem Grund entschied das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dass Gigaliner ab dem 1. Januar 2017 auf bestimmten Strecken regulär fahren dürfen.

Gesetzliche Grundlage dafür ist die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV). Gigaliner dürfen laut dieser weiterhin maximal 25,25 Meter lang sein und das Gewicht ist auf 40 bzw. 44 Tonnen beschränkt. Es gilt weiterhin ein Überholverbot.

Laut § 3 LKWÜberlStVAusnV dürfen folgende Arten von Gigalinern am Straßenverkehr teilnehmen:

1. Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug),

2. Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger,

3. Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger,

4. Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger,

5. Lastkraftwagen mit einem Anhänger.

Die Fahrer müssen laut § 11 LKWÜberlStVAusnV unter anderem seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein der Klasse CE besitzen. Des Weiteren müssen sie seit mindestens fünf Jahren im gewerblichen Werk- oder Straßengüterverkehr beruflich tätig sein. Die LKW-Fahrer sind außerdem dazu verpflichtet, vor der ersten Fahrt mit einem Gigaliner eine mindestens zwei Stunden lange Einweisung zu absolvieren. In deren Rahmen wird unter anderem auch das Fahren in Kurven sowie das Zurücksetzen geübt.

Eine Ausnahme gibt es für verlängerte Sattelauflieger, bei denen das Sattelkraftfahrzeug maximal 17,88 Meter lang ist. Diese werden zunächst weiterhin getestet. Die Versuche sollen bis Ende 2023 andauern.

Auf welchen Strecken dürfen die Gigaliner fahren?

Wie wir bereits erwähnt haben, dürfen Gigaliner nur bestimmte Strecken befahren. Das Streckennetz wurde zuletzt im November 2020 erweitert. Genaue Angaben enthält die Anlage zu § 2 Abs. 1 LKWÜberlStVAusnV. Einen kleinen Ausschnitt haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • A1 von Autobahnanfang Heiligenhafen-Ost bis Anschlussstelle Blankenheim und von AS Kelberg bis Autobahnkreuz Saarbrücken
  • A2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahndreieck Werder (A 10)
  • A5 von Anschlussstelle Karlsruhe-Mitte bis Anschlussstelle Rastatt-Nord
  • A7 von der dänischen bis zur österreichischen Grenze
  • A 17 von Autobahndreieck Dresden-West bis Anschlussstelle Pirna
  • A 24 von Autobahndreieck Hamburg-Ost bis Autobahndreieck Havelland (A 10)
  • A 30 von der niederländischen Grenze bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
  • B5 von Anschlussstelle Hamburg-Billstedt-Markt bis Anschlussstelle Hamburg-Billstedt
  • B 42 von B 327 bis Lahnstein, Max-Schwarz-Straße
  • B257 von A 565 bis Ahrbrück, Kesselinger Straße
  • B 469 von der Landesgrenze Hessen/Bayern bis südlich Trennfurt (südlicher Ortsanschluss)

Vor- und Nachteile der Gigaliner

Lang-LKW kommen nur auf bestimmten, genehmigten Strecken zum Einsatz
Lang-LKW kommen nur auf bestimmten, genehmigten Strecken zum Einsatz

Aufgrund ihrer Ausmaße lösen Gigaliner immer wieder Sicherheitsbedenken aus. Da die Infrastruktur in Deutschland nicht auf diese Überlängen ausgelegt ist, kann es hier durchaus zu Problemen kommen, wenn immer mehr Strecken für den Verkehr mit einem Eurocombi freigegeben werden.

So sind die derzeitigen Nothaltebuchten auf Autobahnen oder in Tunneln nicht für diese LKW geeignet. Auch die Dimensionen der Brücken, Rastplätze, Parkplätze, Kreisverkehre oder Kreuzungen sind meist zu geringen bemessen, wenn es um die Nutzung durch Gigaliner geht. Hier müssen teilweise Seitenflächen mitbenutzt werden, was zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern führen kann.

Darüber hinaus sind herkömmlichen Lichtzeichenanlagen und Bahnübergänge sowie deren Schaltzeiten nicht auf die überlangen LKW ausgelegt. So kann es auch hier zu Sicherheitsrisiken kommen, die bei einem Einsatz der Lang-LKW berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund dürfen Gigaliner weiterhin nur auf ausgewählten und dafür ausgelegten Strecken verkehren.

Was die Umweltfreundlichkeit der Gigaliner anbelangt, liegen geteilte Meinungen vor. Zum einen wird der Kraftstoffverbrauch mehrerer kleiner LKW eingespart. Anderseits befürchten Kritiker, dass es auch zu einer Verlagerung des Gütertransports von der Schiene auf den Gigaliner kommen kann. Somit würden dieser mehr eingesetzt und der CO2-Ausstoß stiege. Der Abschlussbericht der BASt kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass es kaum zu einer solchen Verlagerung kommt.

Des Weiteren wird die Verlagerung vom LKW auf die Schiene erschwert, da die derzeitigen Zugwaggons europaweit nicht für Gigaliner und deren Länge ausgelegt sind.

Dennoch sind Gigaliner wirtschaftlich gesehen gegenüber den normalen LKW klar im Vorteil, da mehr Fracht transportiert werden kann und Personalkosten geringer sind. Frachtkosten könnten somit auch deutlich sinken und so wiederum einen Anstieg des Verkehrs auf der Straße nach sich ziehen.

Ein höheres Verkehrsaufkommen birgt immer auch ein höheres Risiko für einen LKW-Unfall.

Ein Vorteil der Gigaliner ist jedoch, dass das Gewicht der Ladung anders verteilt wird und dadurch auch die Achslast abnimmt. Somit wird die Straße trotz größerer Ladung weniger belastet.

Auch die Bremsfähigkeit ist bei einem Gigaliner, wie er in Deutschland eingesetzt wird, deutlich höher, da die Kraft auf mehr Achsen verteilt wird.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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Gigaliner – Die Riesen-LKW sind bereits Teil des Straßenverkehrs
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3 Kommentare

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  1. Helmut W
    Am 19. September 2022 um 16:52

    Ich sehe mehr Vorteile als Nachteile beim Einsatz von Gigalinern.
    Auch überholende Pkw’s würden die “Überlänge” in weniger als drei Sekunden bewältigen. Landstraßen!!
    Wenn ich 44 t auf 8 Achsen verteile,statt auf 5, ist die Belastung der Fahrbahn geringer.
    Zwei Gigas ersetzen einen dritten Lkw und auch einen Fahrer.
    Wenn der Verbrauch 10-15 % höher liegt,ist das weniger ,als wenn drei Autos fahren müssen.

    Bei einem Versuch in Peine mit Speditionen und der Polizei wurde getestet,ob die Fahrzeuge durch Kreisel kommen und wie es mit dem Abbiegen aussieht? Nur bei engen Siedlungsstraße gab es Probleme,sonst verlief alles normal.

  2. Andy H
    Am 4. September 2021 um 1:25

    Zitat: “Des Weiteren wird die Verlagerung vom LKW auf die Schiene erschwert, da die derzeitigen Zugwagons europaweit nicht für Gigaliner und deren Länge ausgelegt sind.” Zitat/Ende

    Diesen Kritikpunkt kann ich nicht nachvollziehen. Da ein Gigaliner ja eine Kombination aus bestehenden “Modulen” ist und keine neuartige Konstruktion. Sprich, es werden standardisierte Zugmaschinen und standardisierte Anhänger/Auflieger verwendet und auch der Dolly ist kein Problem.

    • Tony S.
      Am 31. Januar 2022 um 20:05

      An dieser Stelle musste ich auch schmunzeln. Insbesondere da es sich um teilbare Ladung handelt.

      MMn sollten Gigaliner allgemein zugelassen werden, aber mit einer Reichweitenbegrenzung auf vll 100 bis 150 km.
      Dies soll dem kombinierten Verkehr zugute kommen und sicherstellen dass Lang-LKW nicht den Langstrecken-Verkehr auf der Straße fördern.

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