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LKW-Länge – was es bei den Maßen zu beachten gibt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie lang darf ein LKW sein?

Ein Lastzug ist ein LKW mit Anhänger. Welche Länge ist hier vorgeschrieben?
Ein Lastzug ist ein LKW mit Anhänger. Welche Länge ist hier vorgeschrieben?

Die Länge von Lastwagen kann im Straßenverkehr in vielen Situationen eine entscheidende Rolle spielen. Die langen Fahrzeuge stellen ein Hindernis für überholende Autos auf der Autobahn dar und können beim Abbiegen an einer engen Kreuzung den ganzen Verkehr versperren. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die maximale LKW-Länge gesetzlich reguliert wird.

Die Begrenzung der LKW-Längenmaße existiert länger als die Bundesrepublik Deutschland und hat über die Jahrzehnte einige Veränderungen mitgemacht. Von daher kann es schwierig sein, den Überblick über die zulässige Lastwagen-Länge zu behalten.

Doch was ist die max. Länge eines LKW? Gelten unterschiedliche Abmessungen für unterschiedliche LKW-Typen? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen und klärt auch über die Risiken auf, die eine Verletzung der geltenden Regelungen bedeuten kann.

FAQ: LKW-Länge

Ist die Länge von einem LKW gesetzlich definiert?

Ja, gemäß der Vorgaben der EU-Richtlinie 96/53/EG darf die maximale beim LKW-Sattelzug 16,50 m nicht überschreiten. Anhänger dürfen nicht länger als 12 m sein, Gespanne nicht länger als 18,75 m.

Darf die Länge beim LKW die gesetzlichen Vorgaben überschreiten?

In § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Voraussetzunge bestimmt, wenn ein LKW länger als die gesetzlichen Vorgaben sein darf und dass ein Sondergenehmigung notwendig ist.

Darf die Ladung über den LKW hinausragen?

Ja, das ist allerdings nur bis maximal 1,50 m Überhang erlaubt. Was unter Umständen noch zulässig ist, erfahren Sie hier.

Verschiedene LKW-Typen: Der Sattelzug und seine Länge

Die zulässige LKW-Länge in Deutschland hat seit Anfang der 60er Jahre in kleinen Schritten immer wieder zugenommen. Grund dafür sind auch die europäischen Vereinheitlichungsbestrebungen, wodurch Normen und gängige Fahrzeugmodelle in anderen Ländern der EU berücksichtigt werden müssen. So ist beim Sattelzug-LKW samt Auflieger die zulässige Länge von 13 Metern im Jahr 1960 auf nunmehr 16,50 Meter angestiegen. Diese Länge bezieht sich auf das gesamte Gespann aus LKW und Auflieger. Sie ergibt sich aus der EU-Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996, die die Rechtsgrundlage für die heute gültige Lastwagen-Länge bildet.

Die Länge von LKW samt Auflieger beträgt also maximal 16,50 Meter. Dabei gilt sowohl für das eigentliche Kraftfahrzeug, also auch für den Anhänger, dass beide Einzelteile jeweils nur maximal 12 Meter lang sein dürfen. Dies ergibt sich aus Anhang 1 der EU-Richtlinie, wo alle zulässigen Gewichte und Ausprägungen der LKW-Länge aufgeführt sind.

Die maximale LKW-Anhänger-Länge beträgt 12 Meter. Beim Sattelzug misst der Auflieger üblicherweise 13,68 m.

Lastzug: Die zulässige Länge eines LKW mit Anhänger

Die zulässige Gesamtlänge eines Lastzugs trägt seiner Bauart Rechnung.
Die zulässige Gesamtlänge eines Lastzugs trägt seiner Bauart Rechnung.

Ein Lastzug ist, genau wie ein Sattelzug, ein LKW-Gespann. Im Gegensatz zum Sattelzug transportiert dieser aber keinen Auflieger, also keinen Container, der auf dem Fahrzeug aufliegt, sondern einen, der an das Fahrzeug angehängt wird.

Dadurch wird ein Abstand zwischen LKW und Anhänger erforderlich, damit das Gespann noch gesteuert werden kann. Daher macht es Sinn, dass die LKW-Länge eines Lastzugs mit maximal 18,75 Metern etwas länger ausfällt. Auch diese Länge meint die Gesamtlänge und beinhaltet den Anhänger.

Kann die LKW-Länge erweitert werden?

Die Länge eines LKW kann unter gewissen Umständen auch die zulässigen Abmessungen überschreiten. § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die sogenannte „Übermäßige Straßenbenutzung“. Wenn bei einem LKW die zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten werden, dann gilt seine Straßennutzung als übermäßig.

In diesem Fall ist zum Fahren eine Sondergenehmigung, z. B. für einen Schwertransport, einzuholen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart kein ausreichendes Sichtfeld lassen. Dazu gehören beispielsweise Mähdrescher oder Kräne.

Um eine Erlaubnis nach § 29 StVO zu erhalten, muss zuerst bei einer zuständigen Verkehrsbehörde eine Sonderzulassungs-Genehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) für die kritische LKW-Länge eingeholt werden. Dafür sind gewisse Bescheide über getroffene Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, wie zum Beispiel die Kenntlichmachung des Transporters oder besondere Fahrzeitenregelungen.

Überhang bei der LKW-Beladung

Wie hoch ist beim LKW die max. Länge der Ladung, die über das Fahrzeug hinausragen darf? Auch diese Werte sind im Anhang der Richtlinie klar festgelegt. Für den Überhang nach vorne ist auch die Höhe des Fahrzeugs entscheidend. Bis zu einer Höhe von 2,50 Metern darf die Ladung des LKW nicht nach vorne hinausragen. Erst, wenn der Wagen höher ist, darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorne überhängen.

Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 Metern über die LKW-Länge hinausragen. Unter Umständen darf dieser Abstand auch 3 Meter betragen, wenn es sich bei der zu fahrenden Strecke um eine kurze Distanz von unter 100 Kilometern handelt.

Maße gelten auch in anderen EU-Ländern

Da sich die Längenmaße auf eine EU-Richtlinie stützen, gelten sie einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Auch wenn Sie im Ausland unterwegs sind, sollten Sie also darauf achten, dass Ihre LKW-Länge, -Höhe und -Breite den Vorgaben entspricht. In Deutschland droht Ihnen ansonsten ein Bußgeld von 20 bis 60 €. Im Ausland können sich die Sanktionen stark unterscheiden, werden aber in der Regel auch bis nach Deutschland verfolgt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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12 Kommentare

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  1. Bedzet H
    Am 5. April 2024 um 13:24

    hi. Darf man bei Überlänge ,lange Paket oben laden und die kurze unten?

  2. Rainer H
    Am 23. Dezember 2023 um 12:05

    Es gibt Lieferwagen und Kleinlaster die ziemlich lang sind und auf Parkplätzen
    die Sicht für PKWs behindern, wenn diese rückwärts ausparken wollen.
    Es gibt für Kleinlaster das Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Es scheint aber
    keine maximale Länge zu geben. Warum nicht?

  3. Jens B
    Am 14. Dezember 2023 um 9:11

    Hallo,
    wie weit darf bei einem LKW mit geteilter Ladebordwand Ware mit Überlänge hinausragen?
    Die Artikel werden im Laderaum ordungsgemäß gesichert und liegen auf unterer Ladebordwand auf, die Klappe der oberen Bordwand bleibt offen.
    Die hinten herausragende Ware wird außen deutlich sichtbar mit roter Fahne am Ende gekennzeichnet.
    Ist so ein Transport möglich?

  4. Kirschke
    Am 10. Oktober 2023 um 7:12

    Wie hoch ist das Bußgeld wenn LKW und Anhänger die Länge überschritten haben

  5. Jan L
    Am 21. Dezember 2021 um 8:58

    Guten Morgen,
    Ich habe eine Frage bezüglich der Länge der LKW’s…
    Jetzt, wo die Fahrerhäuser 90 cm länger sein dürfen, werden dann auch die Gesamtlängen angepasst oder bleiben diese bei 16,50 bzw. 18,75?
    Im Internet finde ich diesbezüglich leider nichts.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  6. Gerd S
    Am 25. April 2021 um 13:10

    Zitat
    Ein Lastzug ist, genau wie ein Sattelzug, ein LKW-Gespann. Im Gegensatz zum Sattelzug transportiert dieser aber keinen Auflieger, also keinen Container, der auf dem Fahrzeug aufliegt, sondern einen, der an das Fahrzeug angehängt wird.
    Zitatende
    Das ist zumindest unglücklich formuliert. Ein Auflieger ist im Prinzip auch ein Anhänger. Nur die Art der Koppelung ist anders. Ob der Auflieger als Pritsche, Tieflader, mit eigenständigem Aufbau (z.B. Kühler), “Plane” oder für den Containertransport ausgeführt ist, ist sekundär.

  7. Florian K
    Am 20. September 2020 um 17:19

    Sind die 12 Meter Einzelfahrzeuglänge inkl. überstehende Ladung gemeint, oder die reine Fahrzeug länge?

    • H
      Am 3. Dezember 2021 um 1:22

      …die 12m bezihen sich auf die einzelfahrzuglänge,nicht auf überstehende ladung.

  8. G.
    Am 7. Juni 2020 um 8:21

    Sehr geehrter Herr Mo,

    ich muss ihnen wieder sprechen aufgrund dessen, das Der LKW Fahrer schon zuweit in die Straße rein gefahren war und das Kind hatte den LKW schon lange vorher gesehen, was auch Bedeutet dass das Kind selbst an die Tragödie dran Schuld war, als das geschehen war.

    Ergo: Das Kind hätte warten müssen bis Fahrer samt LKW weg von dort gewesen wäre!!!

    Es stimmt das jeder aufpassen muss wohin die Person oder das Kind geht. Und es stimmt auch das gerade PKW und LKW Fahrer immer die Schuld für alles bekommen wenn sowas geschehen ist.

    Meiner Meinung nach, sind die Eltern mit daran Schuld! Die in der Verantwortung ihren Kindern die Richtige Verhaltensweise zum überqueren der Straßen mit auf dem weg des Lebens zugeben und auch sicher zustellen das die es richtig verstanden und zugleich auch richtig anwenden im Leben!

    Mit freundlichen Grüßen,
    G.

  9. Franz-Josef L.
    Am 24. Mai 2020 um 15:19

    Ich habe über 40 Jahre LKW gefahren (überwiegend im Fernverkehr) nicht nur in Deutschland.
    Aus meiner Erfahrung her kann ich nur sagen dass derjenige, der einen nach rechts abbiegenden LKW rechts überholen will handelt in selbstmörderischer Absicht.
    Ein neues Gesetz besagt, dass der LKW-Fahrer beim abbiegen in Schritttempo (also 6-10 km-h) fahren darf. Bei dieser Geschwindigkeit läuft der Anhänger/Auflieger in 70-80 % der Fälle bei “Rot” über die Ampelkreuzung. Da der kreuzende Fußgängerverkehr kurz nach beginn der “Rotphase” schon “grün” angezeigt bekommt, behindert er somit den Fußgängerverkehr erheblich.
    Hier haben sich sehr kluge Leute über etwas Gedanken gemacht, wo sie nun absolut keine Ahnung haben.
    Somit bin ich froh, dass ich schon Rentner bin und mich an solchen Sinnlosen Gesetzen nicht mehr ärgern muss.

  10. Mo
    Am 22. Februar 2020 um 21:47

    Sehr geehrter Herr Burger, die Sicherheit eines Kindes darf nicht auf “Der LKW-Fahrer hat gedacht, es langt” abhängen. Der LKW-Fahrer hatte sofort stoppen müssen, bis keinerlei Gefahren mehr zu erkennen war – und genau das hat der LKW-Fahrer nicht getan und sich darauf verlassen, dass “es langt”. Mit dem Leben von Kindern und anderen spielt man nicht!

  11. Burger
    Am 28. Mai 2019 um 13:43

    Guten Tag.
    Zu dem Unfall mit dem 11 jährigen Schüler beim abbiegen des Sattelzuges ist meiner Meinung nach nicht der Fahrer schuldig.
    der Sattelzug ist 16,5 Meter lang, die Doppelachsen beginnen normal bei 2/3 drittel der Länge ,also bei 11 Meter. Der Fahrer
    war also schon um die Ecke als der Schüler Ihm reinfuhr. Der Fahrer hat Ihn im Spiegel wohl kommen sehen, aber gedacht es langt mir bis er kommt. Der Schüler hat gedacht er muss ja warten bis ich vorbei bin .
    Ich bin 88 Jahre alt und KFZ Meister im LKW Bereich, jetzt Rentner.

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