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Ruhezeiten für Lkw-Fahrer: So sind sie geregelt

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Vorschriften für Lkw-Ruhezeiten führen oft zu Verwirrung

Welche Ruhezeiten müssen Kraftfahrer einhalten?
Welche Ruhezeiten müssen Kraftfahrer einhalten?

Die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern in Deutschland sind sehr ausführlich vom Gesetzgeber geregelt. Dies soll sicherstellen, dass die Fahrer ausgeruht unterwegs sind und nicht wegen Übermüdung den Straßenverkehr gefährden.

Doch gerade weil die Gesetzgebung so ausführlich ist, ist sie auch sehr komplex, beinhaltet mehrere Ausnahmeregelungen und führt häufig zu Verwirrung. Dann herrscht Verunsicherung darüber, wann Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten einzuhalten haben und wie lange diese dauern müssen.

In diesem Ratgeber klären wir die gesetzliche Regelung der Ruhezeiten für Lkw-Fahrer. Wie definieren sich die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer? Wann dürfen Lkw-Fahrer ihre Ruhezeit verkürzen? Darf die Wochenendruhezeit im Lkw verbracht werden? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

FAQ: Ruhezeiten für Lkw-Fahrer

Was genau ist die Ruhezeit?

Die Ruhezeit ist ein Zeitraum, der den Lkw-Fahrern zur freien Verfügung steht und währenddessen sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Auch Arbeitsbereitschaft ist während der Ruhezeit untersagt.

Wie lange ist die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer?

Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden und muss während eines Zeitraums von 24 Stunden genommen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auf 9 Stunden verkürzt oder in zwei Blöcke gesplittet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wann muss die wöchentliche Ruhezeit genommen werden?

Die Wochenruhezeit muss innerhalb eines Zyklus von 6 x 24 Stunden genommen werden und mindestens 45 Stunden dauern. Diese sind zusammenhängend zu nehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann die wöchentliche Ruhezeit verkürzt werden.

Definition: Was heißt Ruhezeit für Lkw-Fahrer?

Die Ruhezeit beschreibt einen Zeitraum, der Lkw-Fahrern zur freien Verfügung steht. Sie stellt damit nicht nur eine Pause von der Lenkzeit, sondern auch von der Arbeitszeit dar. Das heißt, Lkw-Fahrer dürfen in dieser Zeit keinen beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Dies beinhaltet u.a.:

  • das Führen des Lkws, einschließlich des Wartens an Ampeln, Bahn- oder Grenzübergängen, Kreuzungen, in Staus etc.
  • das Be- und Entladen bzw. dessen Beaufsichtigung
  • die Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs
  • das Erledigen von behördlichen Formalitäten
  • die Bereitschaftszeit
  • das Fahren auf dem Beifahrersitz als Doppelbesetzung für den Fahrzeugführer

Kurz gesagt: Während der Ruhezeiten haben Lkw-Fahrer frei und müssen keiner ihrer beruflichen Pflichten nachkommen – und ja, das schließt auch die Arbeitsbereitschaft mit ein.

Die Ruhezeiten dürfen im Lkw verbracht werden, sofern dieser über eine Schlafkabine verfügt. Das Fahrzeug darf währenddessen nicht gefahren werden.

Ruhezeit nicht eingehalten? Finden Sie hier heraus, was das kostet!

Wann und wie lange sind die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer?

Sowohl die Ruhe- als auch die Lenkzeiten sind im Fahrpersonalgesetz (FPersG) geregelt, welches wiederum von der Fahrpersonalverordnung (FPersV) durchgeführt wird. Diese wird mitunter auch als „Lenk- und Ruhezeitenverordnung“ bezeichnet.

Um die gesetzlichen Vorschriften für die Ruhezeiten von Lkw-Fahrern verständlich zu machen, muss zunächst eine Unterscheidung getroffen werden: zwischen der Tagesruhezeit für Lkw-Fahrer und der wöchentlichen Ruhezeit.

Tägliche Ruhezeiten für Lkw-Fahrer

Die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer regelt das Fahrpersonalgesetz.
Die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer regelt das Fahrpersonalgesetz.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und in einem Zeitraum von 24 Stunden genommen werden. Dieser muss nicht an einen Kalendertag gebunden sein, sondern kann sich z. B. auch von 9 Uhr bis 9 Uhr (am Folgetag) erstrecken.

Die Ruhezeiten können von Lkw-Fahrern auf zwei Arten eingehalten werden:

  • als zusammenhängender Block von 11 Stunden oder
  • gesplittet in 2 Blöcke

Entscheiden sich Lkw-Fahrer, ihre Ruhezeit zu splitten, verlängert sich diese jedoch von 11 auf 12 Stunden. In diesem Fall muss der erste Block mindestens 3 Stunden betragen und der zweite mindestens 9 Stunden. Eine andere Aufteilung, z. B. in 2- und 10-Stunden-Blöcke, ist nicht zulässig.

Ihre täglichen Ruhezeiten können Lkw-Fahrer von 11 auf 9 Stunden reduzieren. Die Bedingung für eine solche verkürzte Ruhezeit: Der Lkw-Fahrer kann diese nur max. dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten nehmen.

Ein Beispiel soll veranschaulichen, wie eine Woche mit drei verkürzten täglichen Ruhezeiten aussehen kann:

  • Tag 1 & 2: Wochenruhezeit
  • Tag 3: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
  • Tag 4: normale Ruhezeit – 11 Stunden
  • Tag 5: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
  • Tag 6: normale Ruhezeit – 11 Stunden
  • Tag 7: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
  • Tag 8 & 9: Wochenruhezeit
Hinweis: Die täglichen Ruhezeiten für Lkw-Fahrer sind nicht mit deren Pausen von der Arbeitszeit gleichzusetzen und werden auch nicht mit diesen verrechnet. Die Pausen für Lkw-Fahrer sind im Personalfahrgesetz und im Arbeitszeitgesetz geregelt und betragen täglich mindestens 45 Minuten.

Die Wochenruhezeit für Lkw-Fahrer

Die wöchentlichen Ruhezeiten von Lkw-Fahrern betragen mind. 45 Stunden.
Die wöchentlichen Ruhezeiten von Lkw-Fahrern betragen mind. 45 Stunden.

Die wöchentlichen Ruhezeiten sind für Lkw-Fahrer auf mindestens 45 Stunden festgesetzt. Diese sind zusammenhängend in einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Wie bei den täglichen Ruhezeiten wird sich also auch hier nicht nach Kalendertagen, sondern nach Zeiträumen von 24 Stunden gerichtet.

Die wöchentliche Ruhezeit stellt damit gewissermaßen das Wochenende für Kraftfahrer dar und wird deshalb auch gelegentlich als Wochenendruhezeit bezeichnet. Diese Formulierung ist jedoch in dem Sinne irreführend, dass Lkw-Fahrer nicht verpflichtet sind, ihre wöchentlichen Ruhezeiten tatsächlich am Wochenende zu nehmen – obwohl es sich bei vielen aufgrund des Sonntagsfahrverbots anbietet.

Auch eine verkürzte Wochenendruhezeit ist für Lkw-Fahrer möglich, allerdings nur zu folgenden Bedingungen:

  1. in der ersten Woche muss eine volle wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden
  2. die Ruhezeit in der zweiten Woche kann verkürzt werden, allerdings nur auf mindestens 24 Stunden, nicht weniger
  3. in der drauffolgenden dritten Woche muss wieder eine volle Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden
  4. die ausstehenden 21 Stunden Ruhezeit aus der der zweiten Woche sind innerhalb der nächsten drei Wochen (Woche 4 bis 6) nachzuholen
  5. die nachgeholte Ruhezeit muss direkt im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit – in dem Fall müsste der Fahrer mindestens 30 Stunden am Stück Pause machen – oder an eine komplette wöchentliche Ruhezeit genommen werden – dann hätte der Fahrer mindestens 66 Stunden am Stück von der Arbeit zu ruhen

Nur wenn diese Bedingungen eingehalten werden, sind verkürzte wöchentliche Ruhezeiten für Lkw-Fahrer zulässig.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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36 Kommentare

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  1. Andreas
    Am 26. April 2022 um 12:00

    Oh je, ich finde diesen Chat zwar grundsätzlich toll, aber leider sind in soooo vielen Aussagen völlige Fehlaussagen enthalten !

    Arbeitszeit wird mit Lenkzeit verwechselt usw…….. Es gelten immer mehrere Gesetze / Verordnungen und man muss leider die Verbindung bzw. die Ausnahmen und Zusammenführungen kennen und richtig auslegen können. Dazu kommt “gehört” heißt nicht automatisch = korrekt verstanden.
    Auch nicht wenn der “Nachbar” wie so oft ein Polizist ist. :-)

    Diese Fehleinschätzzungen sorgen oft für Ärger mit dem Chef / dem Arbeitgeber oder dem BAG oder der Polizei……

    Daher Vorsicht beim lesen und umsetzen. Lieber in einer “echte bzw. qualifizierte Ausbildungsstätte” dies muss auch nicht unbedingt eine Fahrschule sein. auch hier gibt es viele halbwissende. Leider ist das Motto sehr oft: Hauptsache billig ! Halt “Sitzscheine”
    Allerdings behaupten auch sehr viele Lkw Fahrer, dass man die Schulung nicht braucht, gleichzeitig gibt es aber gefühlte “hunderttausend Fragen”.

    Wie auch immer. Allen eine unfallfreie und sichere Fahrt, möglichst “stressfrei”.

  2. Jochen S
    Am 6. März 2022 um 14:35

    darf ich zwei aufeinander folgende wochenruhezeiten verkürzen? wo kann ich hierzu wahrheitsgetreue aktuelle informationen finden? und seit wann gilt diese neue regelung?

  3. Sven
    Am 17. Oktober 2021 um 11:14

    Hallo ich habe mal eine Frage. Ich bin Gelegenheitsfahrer, meistens am Wochenende manchmal in der Woche für 4-5 Stunden. Neulich nach einer Pause von mehreren Wochen bin ich Mittwoch Abend von 17 – 22 Uhr gefahren. Dann in der selben Woche Freitag Abend Karte um 22 Uhr wieder gesteckt , soweit alles gut. Dann ist mir aufgefallen dass mir die Fahrzeit von Mittwochs( knapp 4 Stunden) im Display als Wochenlenkzeit angezeigt wurde. Das heisst die wurde dann zur Fahrzeit am Freitag addiert. Ich dachte aber weil ich in der Zeit zwischen Mittwoch und Freitag ja auf über 45 Stunden Pause gekommen war dass alles wieder auf null ist. Weil theoretisch hätte ich ja Freitag Abend eine neue Woche beginnen können oder? Warum wurde nach der langen Pause (ca 48 Stunden) die Fahrzeit von Mittwoch am Freitag dazu gezählt? Würde mich über eine Antwort freuen. Liebe Grüße

    • ACKI
      Am 14. September 2022 um 17:14

      Was du dort siehst ist die sogenannte Doppelwoche und dort darfst du nicht über 90 Std kommen. Ist also erst nach 2 Wochen wieder auf Null

  4. Frank
    Am 25. August 2021 um 13:11

    Meine Wochenendruhezeit habe ich um 5Std.verkürzt.Muß ich jetzt nur die 5Std.nachholen oder 66Std. WRZ machen.

  5. HORÁ(k)CIO
    Am 23. Mai 2021 um 20:21

    Dürfen Wochentliche Ruhezeiten im auto vertreibt werden?
    Mall hab ich was gehört, daß es die regirung verbiten will und jetzt weiß ich nicht wie es wirklich ist.

  6. Heinrich E
    Am 30. April 2021 um 17:50

    Mache 44,50 stunden wochenendruhe ,was muss ich nachholen ,nur 10 Minuten oder mehr .bitte um Antwort. Danke

  7. Karl W
    Am 2. April 2021 um 8:58

    Ist es richtig,wenn mir bis Unternehmensstandort und darauf Wochenruhezeit folgt die Fahrzeit überschreiten darf? Laut einen Artikel von Auto Bild Heft Nr.11-18.3.2021 kann der Fahrer bis zu zwei Stunden länger fahren.Vorrausetzung ist eine 30 -minütige Pause einzulegen.Bei einer Kontrolle bräuchte ich natürlich eine Nr.der Änderung der Verordnung die ich nirgendwo finden kann.Können Sie mir weiterhelfen?

  8. Eduard
    Am 2. März 2021 um 16:24

    Hallo, eine Frage habe ich wegen verkürzte täglichen Ruhezeiten. Beispiel:
    Start Montag 00.00 Uhr, Abfahrtkontrolle 15 min,
    4,5 Stunden gefahren, 45 min Pause, 4,5 Stunden gefahren, um 10.00 Uhr Feierabend.
    Frage- darf ich nach 9 Stunden weiter fahren?

  9. oleg t
    Am 2. Februar 2021 um 12:20

    Guten Tag ich habe gehört das nach EU Richtlinien die Ruhezeit (große pausen) nicht mehr in der LKW Kabine eingehalten dürfen sondern ein Motel genutzt werden soll. Die Kabine ist ein Arbeitsplatz?
    Ist das Korreckt?

    Würd mich über eine konkrete Antwort freuen

  10. Markus F
    Am 2. Januar 2021 um 17:56

    Ich besitze einen MB – Sprinter der im Anhängerbetrieb die Grenze von 3,5t überschreitet und somit als LKW gilt und auch ordnungsgemäß mit einen digitalen Fahrtenschreiber versehen ist.
    Ein Anhängerbetrieb findet aber nur an ein paar Tagen im Jahr statt. Nun meine Fragen für den Fall das mein Fahrzeug ohne Anhänger unterwegs ist:

    – Darf ich den Fahrtenschreiber auf out stellen?
    Und wenn ja, muß ich einen schriftlichen Nachweis über die letzten 28 (?) Tage mitführen?
    – Speichert der Fahrtenschreiber trotz Out- Stellung den Fahrzeugbetrieb und zählt somit als Tätigkeitsnachweis für den angemeldeten Fahrer?

  11. Willi
    Am 15. November 2020 um 14:52

    Der Fahrer mag 3 mal bis 9 st. und 2 mal bis 10 st. fahren.
    Jede Woche passt mit 45 St. lenkzeit.
    Dütfen damit 2 Woche überschriten 36 st. fahren oder es ist nicht fligtig und der fahrer mag zweite Woche auch 2 mal bis 10 st. fahren?

  12. Andreas
    Am 11. September 2020 um 22:59

    Frage :
    Wenn die WRZ zb. wegen einem frühen Termin nicht ganz 45h erreichen, sondern zb. bei 43h30min enden, handelt es sich ja um eine verkürzte 24h WRZ. Sind in diesem Fall auch 21h auszugleichen , oder nur die fehlenden 1h30min bis zu der WRZ 45h
    Ich blick da nicht durch

  13. Peter
    Am 31. Juli 2020 um 7:11

    Hallo,habe am 15.1.2020 eine Frage gestellt wie unten nochmal geschrieben-kopiert.
    Fakt ist das ich 3 mal die Woche eine Wegstrecke von ca. 30 km hin und 30 km zurück lege .
    …………………………………………………..
    vorher gestellte Frage
    Ich bin selbständig als Einzelfirma – Schrotthändler und transportiere Schrott (Abfall) mit ein 7.5 to LKW zwei mal die Woche zum Großhändler, der 40 km von mein Standort (Lager) entfernt ist. Die Leute bringen mir den Schrott , den ich dann sortiere und abtransportiere .
    Bis dato habe ich immer Tachoprüfung machen lassen .Jetzt wurde mir von der Dekra ( TÜV ) und von MAN Werkstatt gesagt,das ich keine Tachopflicht wegen der Lenkzeiten brauche.
    Hatte im Internet nach geschaut . Laut §18 Abs.1 Nr4b FPerV besteht bei einer Gesamtmasse über 3.5 bis 7.5 to. bei Abfallprodukten keine Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis von Lenk-und Ruhezeiten .
    Nach meinen Erkenntnis ist Altmetall ein Abfallprodukt.

  14. Heinz
    Am 17. Juli 2020 um 4:21

    Darf ich die Ruhezeit von 11Stunden verkürzen, wenn ich Schichtarbeiter und Heimschläfer bin?

    Danke im Voraus

  15. Achim
    Am 8. März 2020 um 15:29

    Hallo zusammen
    Ich hab jeden tag mit meinem 7,5 Tonner eine reine Fahrzeit von etwa 4std 20min. Dazu kommen noch täglich etwa 3 std. Laden und abladen
    Wie verhält sich das mit der ruhezeit?
    Und wie ist das am Wochenende mit der ruhezeite.
    Danke im voraus
    Mfg Achim

  16. Mona D.
    Am 29. Januar 2020 um 15:23

    Hallo,
    wir haben seit kurzem einen eigenen LKW, um unsere Rückemaschinen von der einen Baustelle zur anderen Baustelle transprotieren zu können.
    Es wird nicht jeden Tag gefahren, sondern allerhöchstens (!) an 4 Tagen in der Woche. Dann kann es, dass wir eine Woche gar nicht fahren.

    Gibt es da andere Regelungen oder greift hier die Handwerkerregelung?
    Allerdings liegt das Gewicht unserer Sattelzugmaschine mit einem Dreiachstieflader deutlich über 7,5t.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  17. Frank
    Am 23. Januar 2020 um 17:40

    Wenn ich Sonntags 22:00 losfahre und nach 4/5 Std.schlafen gehe,und nach 6std weiterfahre 1Std.dann 2Std ausladen und laden habe ich ja noch
    3/5std.Fahrzeit komme aber an eine Schichtzeit von 17std.Darf ich das??

  18. Philippe
    Am 23. Januar 2020 um 9:50

    Also zu Peters Frage am 14.01.2019:

    Ein paar Gesetze herausgekramt nach aktuellem Stand ergab Folgendes:
    “Die europäischen Richtlinien betreffen all jene Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3, 5 Tonnen und mehr aufweisen. In Deutschland betreffen die Lenk- und Ruhezeiten auch jene Kraftfahrzeuge, die mindestens 2,8 Tonnen auf die Waage bringen. Dies geschieht auf Grundlage der Fahrpersonalverordnung.” Quelle: arbeitsrechte.de/lenk-und-ruhezeiten/
    – Heißt für mich PKW Lenkzeiten sind ausgenommen.

    Rein rechnerisch kommt Peter so auf 7,5 – 8 Stunden täglicher Arbeitszeit (bei 5 gleichen Tagen also 40 Stunden).
    Was Georg angesprochen hat stimmt aktuell auch noch mit max. 90 Stunden innerhalb einer Doppelwoche. Von daher kann sich der Chef die Extratouren schon abschminken (zumindest jede Woche schon von Gesetzeswegen her).
    Wenn es sich aber tatsächlich einrichten lässt, dass Peter am Tag nur eine Stunde mehr Lenkzeit hat, dann käme Peter auf 9 Stunden tägliche Lenkzeit und somit 45 Stunden / Wo. Arbeitszeit was dann wieder rechtlich wieder passt ohne die 10 Stunden Lenkzeit (max. 3x / Wo.) in Anspruch nehmen zu müssen.

  19. Peter
    Am 15. Januar 2020 um 15:54

    Hallo,
    Ich bin selbständig als Einzelfirma – Schrotthändler und transportiere Schrott (Abfall) mit ein 7.5 to LKW zwei mal die Woche zum Großhändler, der 40 km von mein Standort (Lager) entfernt ist. Die Leute bringen mir den Schrott , den ich dann sortiere und abtransportiere .
    Bis dato habe ich immer Tachoprüfung machen lassen .Jetzt wurde mir von der Dekra ( TÜV ) und von MAN Werkstatt gesagt,das ich keine Tachopflicht wegen der Lenkzeiten brauche.
    Hatte im Internet nach geschaut . Laut §18 Abs.1 Nr4b FPerV besteht bei einer Gesamtmasse über 3.5 bis 7.5 to. bei Abfallprodukten keine Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis von Lenk-und Ruhezeiten .
    Nach meinen Erkenntnis ist Altmetall ein Abfallprodukt. Ist jetzt der Nachweis für Lenk-und Ruhezeiten in diesem Fall Pflicht oder nicht .
    Mfg
    Peter

  20. Miki
    Am 29. November 2019 um 0:56

    Hallo,
    Gelten Krankentage als Wochenruhezeiten?
    Vielen Dank für ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 17:31

      Hallo Miki,

      Krankheit stellt in der Regel keine Erholungszeit dar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Salowski
    Am 14. Oktober 2019 um 13:24

    Bitte um Auskunft über das Verbringen der Wochenruhezeit. Darf im öffentlichen Verkehrsraum (Rasthof Autohof etc.) die Wochenruhezeit von 45
    oder mehr Stunden im LKW verbracht werden?

  22. Glinkowski
    Am 22. September 2019 um 12:11

    Wenn ich jetzt am Wochenende 31 Stunden stehe wie viele Stunden muss ich dann nachholen

  23. Sven
    Am 22. August 2019 um 12:43

    Das ist alles Sehr kompliziert.

  24. Mathias
    Am 3. Juni 2019 um 0:37

    Moin

    Gibt es Ausnahmegenehmigungen für nicht gewerbliche Nutzung eines 12t Lkws, der für Sportzwecke an Wochenenden genutzt wird?

    Mfg Mathias

  25. Mario
    Am 30. Mai 2019 um 15:30

    Ich habe am Freitag meine Rückladung nicht mehr bekommen sondern erst am Samstag und bin somit nicht nach Hause gefahren sondern in Richtung meiner nächsten Abladestelle ,dort bin ich dann um 20:30uhr angekommen und habe dort mein Wochenende verbracht bis Montag 8uhr.
    Jetzt meine Frage ,wie zählt die Wochenende Ruhezeit und Wieviel muss ich bis zum Ende der dritten Woche nachholen.
    Standort des LKW ist Camburg im SHK
    Das Wochenende habe ich verbracht in Magdeburg.

    MFG Mario

  26. LKW Hannes
    Am 15. März 2019 um 12:19

    zu den 45 Std Wochenendfreizeit gehören im Prinzip noch die 9-11 Std Tagespausen dazu..oderbin ich falsch belehrt worden?

  27. Hunker
    Am 8. März 2019 um 17:23

    Tag zusammen,

    gibt es für Monteure die selbst zu den Einsatzorten fahren Ausnahmen bei den Lenkzeiten, als auch Pausen.

    • Daniel79
      Am 12. Dezember 2021 um 23:35

      Du darfst gesamt die 13 Stunden Arbeitszeit nicht überschreiten am Tage ( fahren und Arbeitszeit zusammen

  28. Georg
    Am 23. Februar 2019 um 19:29

    50 Std. Woche geht gar nicht!
    in den Sozialvorschriften steht Geschrieben:
    Maximale wöchentliche Arbeitszeit 56 Stunden. In einem 2 wöchigen Zeitraum darf die Arbeitszeit nicht mehr als 90 Stunden betragen.
    Such dir eine LKW Fahrschule, die geben dir gerne Auskunft, und bei Zeiten mußt du da wahrscheinlich sowiso hin Zewgs den Mondule (95)

  29. Peter
    Am 14. Januar 2019 um 13:42

    Hallo.
    Ich habe eine Frage zu meinen Arbeitszeiten.
    Mein Lkw steht in einem Industriegebiet und ich fahre täglich 30 min von zu Hause zu ihm und nach Feierabend wieder 30 min nach Hause. Zählt dies als Arbeitszeit?
    Mein Arbeitstag sieht so aus:
    6.30 uhr Abfahrt Daheim
    7.15 uhr Abfahrt zum Kunden
    7.30 Ankunft beim Kunden
    Brücken wechseln
    8.30 Uhr Abfahrt beim Kunden.
    9.35 Ankunft Ziel.
    Umbrüggen
    10.15 Abfahrt zum Kunden
    11.15 Ankunft beim Kunden
    Abbrüggen
    Pause bis ca 12.20
    12.30 beim Kunden Umbrüggen
    13.00 Uhr Abfahrt beim Kunden.
    14.05 Ankunft Zielort.
    Dort nehme ich in der Regel Leerbrüggen für den Nachtfahrer auf und wäre dann ca 16 uhr an meinem Standort für meinem Lkw. Dann wäre ich ca 16.45 uhr wieder daheim.
    Meinem Chef passt dies aber nicht und daher soll ich extratouren fahren. Damit wäre ich frühestens um 17 uhr an meinem Standort und erst 18 uhr daheim.
    In meinem Arbeitsvertrag stehen aber 50 std die Woche.
    Ist das in Ordnung?

  30. Gunter H.
    Am 19. Dezember 2018 um 12:41

    Hallo, gibt es noch einen Unterschied zwischen Verkürzung am Standort und nicht am Standort nach AETR ?

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