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Tiertransport: Wie sehen hier die gesetzlichen Regelungen aus?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Tiertransporte: Nur als gewerblicher Transport zulässig

Für jedes Tier gilt: Ein Transport unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.
Für jedes Tier gilt: Ein Transport unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.

Werden Tiere mit einem LKW befördert, handelt es sich oft um einen gewerblichen Tiertransport. Umgangssprachlich auch Viehtransport oder Rindertransport bezeichnet, gelten in Deutschland alle gewerblichen Transporte von lebenden Wirbeltieren mithilfe von Kraftfahrtzeugen als Tiertransport. Diese Transporte unterliegen den Vorschriften der deutschen Tierschutzverordnung.

Oft handelt es sich um den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren, daher auch die gebräuchliche Bezeichnung „Viehtransporte“. Hier werden dann meist Mast- und Schlachttiere befördert. Der gewerbliche Tiertransport kann jedoch auch Zoo-, Zucht-, Zirkus-, Sport- oder behördliche Nutztiere umfassen. Auch die Beförderung von Haustieren kann unter bestimmten Umständen als Tiertransport gelten.

Viele verbinden mit einem Tiertransport eher negative Assoziationen, meist auch durch traurige Beispiele belegt. Doch was sich genau dahinter verbirgt und welche Vorschriften in Deutschland und auch innerhalb der Europäischen Union beachtet werden müssen, ist vielen nicht bekannt. Was die Tiertransportverordnung vorschreibt, welche Anforderungen an einen Tiertransporter gestellt werden und ob ein Befähigungsnachweis für Tiertransporte in Deutschland erforderlich ist, soll im nachfolgenden Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Tiertransport im LKW

Was für Transporte gelten in der Regel als Tiertransport?

Üblicherweise gelten gewerbliche Fahrten, auf denen Sport-, Zucht- oder Nutztiere befördert werden, als Tiertransport.

Welche Vorgaben müssen bei einem Tiertransport beachtet werden?

Sowohl die Vorschriften der StVO, der StVZO, der EU Richtlinien zum Tiertransport sowie die Vorgaben der deutschen Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) sind bein einem solchen Transport einzuhalten

Welche weiteren Vorschriften gelten bei einem Tiertransport?

Für gewerbliche Tiertransporte muss ein sogenannter Befähigungsnachweis vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Tiere auf großer Fahrt: In Deutschland Alltag

Im Gegensatz zu anderen Ländern der Europäischen Union gibt es in Deutschland kein Tiertransportgesetz. Jedoch sind alle Speditionen und Unternehmen, sowie Landwirte, die einen Lebendtiertransport durchführen an die Tiertransportverordnung gebunden.

Meist werden die Tiertransporte durch spezielle Speditionen oder zumindest mit speziell ausgestatteten und konstruierten LKW durchgeführt. Diese werden auch oft als Viehtransporter oder Tiertransporter bezeichnet, wobei Letzterer eher einen Ausdruck für Schiffe darstellt. Selbstverständlich müssen diese LKW auch den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und denen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.

Die Gründe für Tiertransport können vielfältig sein. Hauptsächlich werden gewerbliche Tiertransporte für die Versorgung der Bevölkerung durchgeführt.

Da auch in der Agrarwirtschaft die Spezialisierung voranschreitet, werden die Tierzucht und auch die Haltung oft in Region verlegt, in denen die Futterkosten geringer ausfallen. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben sich auf die Aufzucht und Mast spezialisiert, sodass die Tiere von dort zur Verarbeitung befördert werden müssen.

Auch die Entstehung von Großschlachthöfen außerhalb von Regionen mit Landwirtschaft trägt dazu bei, dass die Tiere häufig transportiert werden. Um bei einem Tiertransport die Kosten zu reduzieren, führen einige Unternehmen diese unter grenzwertigen Umständen durch.

Die Vorschriften in Deutschland und der EU

In der EU wurde die Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport erstellt, die auch in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie ist in Deutschland als Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) oder auch nur als Tiertransportverordnung bekannt.

In dieser Verordnung werden unter anderem die Dauer und die Art des Transports vorgeschrieben. Die Höchstdauer von einem Tiertransport ist auf acht Stunden festgelegt. Diese kann jedoch unbegrenzt verlängert werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden, wie z. B. ein Transport mit Spezialfahrzeugen oder wenn die Pausen- und Versorgungsintervalle ausreichend geplant sind. Bei einem Tiertransport, der länger als acht Stunden in Anspruch nimmt, muss das Fahrzeug mit einem Tränkesystem und Ventilatoren ausgestattet sein.

Ob bei einem Tiertransport nach Österreich oder in ein anderes Nachbarland: EU-Vorschriften gelten.
Ob bei einem Tiertransport nach Österreich oder in ein anderes Nachbarland: EU-Vorschriften gelten.

Die Tierart spielt beim Tiertransport sowohl international als auch national eine Rolle. Denn je nach Tierart darf ein Fahrzeug nur eine bestimmte Anzahl an Tieren befördern. So ist zum Beispiel vorgegeben, dass Pferde einstöckig, Rinder zweistöckig, Schafe und Kälber dreistöckig und Jungtiere, wie Lämmer oder Ferkel und Geflügel, vier- oder fünfstöckig befördert werden dürfen.

Auch dürfen Tiergruppen nur bis zu einer bestimmten Stückzahl zusammen transportiert werden.
Werden hier eine Überladung oder Verstöße gegen die Tierschutztransportverordnung festgestellt, kann dies Strafen für den Fahrer und die Spedition bedeuten. Auch muss die Ladung angemessen gesichert sein.

Tiertransport: Ein Befähigungsnachweis ist notwendig

Die Tierschutztransportverordnung schreibt vor, dass ab 2008 alle Landwirte, Tierhalter oder Betreiber einer Tierspedition, die Tiere gewerblich transportieren, einen Befähigungsnachweis vorlegen müssen. Sobald die Nutztiere über 65 km für eine gewerbliche Tätigkeit transportiert werden, muss dieser Nachweis oder auch Tiertransportschein vorhanden sein.

Haben Land-, Pferde-, Tierwirte u.ä. ihre Ausbildung vor 2007 abgeschlossen, muss ein Befähigungsnachweis für einen Tiertransport oder auch Tiertransportbescheinigung in einem Lehrgang beim zuständigen Veterinäramt erworben werden. Wurde die Ausbildung nach 2007 abgeschlossen, kann die Bescheinigung mit Vorlage des Abschlusszeugnisses beim Veterinäramt abgeholt werden.

Der Befähigungsnachweis muss für alle am Tiertransport beteiligten Fahrer und Betreuer vorhanden sein. Liegt die Bescheinigung nicht vor, muss mit Stafen gerechnet werden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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6 Kommentare

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  1. Disant
    Am 16. Mai 2022 um 11:08

    Mir wurde auf dem Lehrgang für den Befähigunganachweis für den Transport von Tieren gesagt, dass sobald ein LKW gekennzeichnet ist, das er lebende Tiere transportiert, eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei per Gesetz unzulässig ist, die müssen einen Grund haben um mich kontrollieren zu dürfen. Kann mir jemand sagen wo ich dieses Gesetz finde, würde es gerne ausdrucken.

    • Joachim
      Am 22. November 2022 um 15:13

      Nirgendwo, die Behauptung ist Blödsinn. Die Polizei ist jederzeit berechtigt Tiertransporte zu kontrollieren. Besteht der Verdacht, dass dieser nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, wird ein Veterinär hinzu geholt, der den Sachverhalt abschließend beurteilt.

  2. Natascha D
    Am 22. November 2020 um 23:52

    Finde es unmöglich, dass jetzt auf’en Sonntag 22.11.20 um 22:50 Uhr die Kühe transportiert werden.Es macht Lärm und stört die Nachtruhe.
    Unmöglich
    Mit freundlichen Grüßen Natascha D

  3. Justus T.
    Am 20. Oktober 2020 um 19:48

    Hallo,
    Gilt diese Regelung nur Deutschlandweit oder auch im Ausland?
    LG und bleiben sie Gesund Justus T.

  4. Frank
    Am 22. September 2020 um 13:52

    Ich habe Interesse am Bußgeldkatalog.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 15:57

      Hallo Frank,
      den Bußgeldkatalog können Sie hier als PDF herunterladen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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